SAP HCM – Jahreswechsel 2022/2023 Region DACH – Update 05.12.2022

Die Ankündigungen zum Jahreswechsel 2022/2023 in der Region DACH stehen zur Verfügung. Die notwendigen Änderungen stellt die SAP® mit den nachfolgenden HR Support Packages am 08.12.2022 zur Verfügung:

S4HCM 100 HR SP Nr. 02
SAP_HR 6.08 (HR Renewal 2.0) HR SP Nr. B3
SAP_HR 6.04 HR SP Nr. I5
SAP_HR 6.00 HR SP Nr. L9

Jahreswechsel Informationen DACH:
Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick der Jahreswechsel Änderungen in der Region DACH. Wir aktualisieren diesen NEWS Blog regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen.

Deutschland (DE):
Diese gesetzlichen Änderungen sind zwingend notwendig und in Ihrem SAP System zu aktualisieren.

Update 05.12.2022:
3251288 – Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 – SAP ONE Support Launchpad

Steuerliche Änderungen DE 2023:
3254800 – Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2023 – SAP ONE Support Launchpad
3266704 – Anpassungen von steuerlich relevanten Konstanten für 2023 – SAP ONE Support Launchpad

SV-rechtliche Änderungen DE 2023:
3275537 – Senkung des Beitragssatzes der Arbeitnehmerkammer Bremen auf 0.14 % ab 01.01.2023 – SAP ONE Support Launchpad

Vorbereitende Arbeiten – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
3254598 – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP) – SAP ONE Support Launchpad

Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023:
3251393 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Deutschland – SAP ONE Support Launchpad

Vorbereitende Arbeiten – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
3254598 – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP) – SAP ONE Support Launchpad

Österreich (AT):
Bitte beachten Sie die neuen Hinweise der SAP ®.

Update 05.12.2022:
3277141 – JW 2022/23: Probleme nach Einspielen des HW 3258887 – SAP ONE Support Launchpad

Weitere Hinweise im Umfeld der L/G Abrechnung Österreich:

3271318 PY-AT JW 2022/23: Familienlastenausgleichsfond – Nachtrag zu SAP-Hinweis 3257208
3270803 PY-AT JW 2022/23: Pensionsabfindungen: Grenzbetrag für 2023
3266968 PY-AT JW 2022/23: Zinsersparnis 2023 lt. Sachbezugswerteverordnung
3258887 PY-AT JW 2022/23: Anpassung Steuerkonstanten für 2023 i.R.d. Teuerungs-Entlastungspaket II
3257825 PY-AT JW 2022/23: mBGM – kürzer als ein Monat vereinbartes DV
3257208 PY-AT JW 2022/23: Familienlastenausgleichsfond, Senkung des Dienstgeberbeitrags
325620 PY-AT JW 2022/23: Erhöhung des Service-Entgelts für die e-Card (2024)
3256316 PY-AT JW 2022/23: SV-Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen ab 2023
3255701 PY-AT JW 2022/23: Änderungen für AK/P6 und AW/P7 Meldung in Infotyp Arbeits- und Entgeltbestätigung (0526) (web)
3255456 PY-AT JW 2022/23: Änderungen an Meldungen aus Infotyp Arbeits- und Entgeltbestätigung (0526) (dec)
3253846 PY-AT JW 2022/23: ELDA Dateigröße
3253677 PY-AT JW 2022/23: Korrektur zu Pendlerpauschale laut Abgabenänderungsgesetz bez. SAP-Hinweis 3233194
3253125 PY-AT JW 2022/23: IT0042/RPCALCA0: Kennzeichen für außerordentliche Einmalzahlung (ASVG § 772a u.a.) auf Lohnzettel Finanz (L16)
3252961 PY-AT JW 2022/23: Pendlerpauschale laut Abgabenänderungsgesetz [WEB]
3252140 PY-AT JW 2022/23: PCALZ, SAPScript-Vorlage L16, Ergänzung neuer Felder
3252139 PY-AT JW 2022/23: PCALZ, PDF-Vorlage L16, Ergänzung neuer Felder und allg. Layoutkorrekturen
3261652 PY-AT-PS JW 2022/23: Gemeinsame Versteuerung von Pensionen, neues Feld AOEZ
3255457 PY-AT TASY: Neuer XML-Export gültig ab 01.01.2023 – inkl. Korrektur Laufzeitfehler

Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023:
3251933 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 – Personalabrechnung Österreich – SAP ONE Support Launchpad

Schweiz (CH):
Update 05.12.2022:
3274565 – JW2022/23(PK): Anpassung Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (BVG) – SAP ONE Support Launchpad
3267673 – JW2022/23 (SV): ALV II Solidaritätsprozentsatz entfällt ab 01.01.2023 – SAP ONE Support Launchpad

Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023
3243316 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Personalabrechnung Schweiz – SAP ONE Support Launchpad

DeConHR verweist auf Informationen der SAP ® und kann aufgrund der täglichen Updates keine Garantie auf Vollständigkeit übernehmen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update II

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.

Mit der Abrechnung August 2022 haben Sie via SAP L/G Abrechnung die für die Lohnsteueranmeldung erforderlichen Pauschalen erzeugt und dem Finanzamt übermittelt.

Neuerung:

  1. Report zur Auswertung der Energiepreispauschale (EPP) Beträge
    Für die Ermittlung von Differenzen zwischen der Lohnsteueranmeldung August 2022 und der Auszahlung im September 2022 hat die SAP einen Report RP_PAYDE_ST_LSTA_EPP_CHECK zur Verfügung gestellt.
    3223976 – Energiepreispauschale (EPP) – Ergänzung Auswertungsreport für Korrektur der LStA
  2. FAQ rund um das Thema Energiepreispauschale (EPP)
    Der Prozess für die Korrektur gemäß Hinweis 3201273 können anhand des FAQ Dokumentes Version 3 nachvollzogen werden (siehe Anlage im u.a. Hinweis)
    3201273 – Information zur Energiepreispauschale (EPP)

Weitere Korrekturen:
3233432 – Energiepreispauschale (EPP) – Fehler bei rückwirkender Aufgabe der EPP
3236689 – Energiepreispauschale (EPP) – Verrechnung der Auszahlung mit einer vorliegenden Forderung
3233273 – Energiepreispauschale (EPP) – Korrekturen automatische Berechnung

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Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update I

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.

Es handelt sich hier um die Ankündigung weiterer Updates der SAP mit der bitte um Prüfung Ihrer Systemeinstellungen und Abläufe.

Update:
Es wurden weitere Anpassungen für die Lohnsteueranmeldung, dem Entgeltnachweis und Lohnkonto ergänzt.

Steuerentlastungsgesetz 2022 – Haupthinweis:

3205513 – Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022

Programmablaufplan
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Bgbl. Teil 1 2022 Nr. 17 vom 27.05.2022) erhöht sich der Grundfreibetrag für 2022 zur Berechnung der Einkommenssteuer (§ 32a Absatz 1 EStG) von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Zusätzlich wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Beide Erhöhungen gelten rückwirkend zum 01.01.2022.

Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Dazu wird die bereits für 2024 vorgesehene und bis 2026 befristete Erhöhung auf 38 Cent auf das Jahr 2022 vorgezogen.

Energiepreispauschale (EPP) -> Auswirkung auf die Lohnsteueranmeldung und weitere Komponenten
Für die Meldung der Energiepreispauschale (EPP) an die Finanzbehörden wurde in der Lohnsteueranmeldung (LStA) die neue Kennzahl 35 eingeführt. Diese ist vom Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August zu übermitteln. Abgabefrist bei monatlicher Meldung ist der 12. September 2022 (10. September 2022 ist ein Samstag).

Lohnsteueranmeldung: 3200909 – Energiepreispauschale (EPP) – Auslieferung
Entgeltnachweis: 3210298 – Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Lohnkonto: 3210325 – Lohnkonto: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung

Weitere (verwandte*) Hinweise:

Die neue Version muss zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden!

Business Connector (BC) – Middleware und SDC
2939891 – LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC

3219001 – LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

PI/PO
3212536 – Elster 2.1 for PI: Change of ERiC libraries to version 36.2.4

* Weitere abhängige Hinweise sind nicht aufgeführt.

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SAP deaktiviert veraltete Funktionalitäten in der Zeitwirtschaft

Seit dem Jahr 2000 wird von SAP empfohlen, Urlaube über Abwesenheitskontingente zu verwalten (siehe Hinweis 185963).
Die Funktionalitäten des Infotypen 0005 sind bereits seit Jahren von der Wartung durch SAP ausgeschlossen.
Seit dem 01.01.2013 werden auch für die Bauwirtschaft alle neuen Regelungen nur noch unter den Abwesenheitskontingenten zur Verfügung gestellt.

Nach einer Übergangszeit von nunmehr 10 Jahren für die Bauwirtschaft und sogar über 20 Jahren für alle anderen Unternehmen beabsichtigt SAP, die nicht mehr unterstützten Funktionalitäten aus dem System zu entfernen.

Sollten Sie noch immer Ihre Urlaube über den Infotypen 0005 abbilden, ist es jetzt an der Zeit, die Umstellung auf Abwesenheitskontingente kurzfristig zu projektieren.

Haben Sie bereits die Umstellung vollzogen, so ist es immerhin möglich, dass in Ihrer Zeitauswertung oder der Entgeltabrechnung noch alte Funktionen zur Sicherstellung der Rückrechnungsfähigkeit vorhanden sind.

Bitte überprüfen Sie Ihre Systemeinstellungen und Abläufe um rechtzeitig auf die Nachfolgelösungen der SAP umzusteigen.

Aktuelle Hinweise:
3139908 – Nicht mehr verfügbare Funktionalität in der Zeitdatenerfassung
3138281 – Nicht mehr verfügbare Funktionalität in der Zeitauswertung

Weitere (verwandte*) Hinweise:

1367033 – PT40: Neue Reports im Arbeitsvorrat Zeitwirtschaft
952860 – Überführung von Infotypen im PT Bereich
185963 – Übertragung IT0005-Sätze in IT2006

(* Weitere abhängige Hinweise sind nicht aufgeführt.)

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Kostenlose Webkonferenz zum Thema Einsatz von Zeitwertkonten im SAP HXM

Am 27.04.2022 in der Zeit von 10:30 – 11:00 Uhr hören und sehen Sie unsere zwei Experten Joachim Meier und Thomas Wolf in der kostenlosen DATAKONTEXT Webkonferenz – SAP HR Tools und Add-Ons – zum Thema Einsatz von Zeitwertkonten im SAP HXM.
Ein kurzer knackiger Ein- und Überblick der DeConHR Solution Zeitwertkonto, die innerhalb der SAP-Abrechnung beim Auf- und Abbau, sowie bei der Verwaltung der beschäftigtenindividuellen Vereinbarungen eines Zeitwertkonto übernimmt. Die korrekte Verwaltung ist aus individuellen Steuer- und SV-Sachverhalten, bei der Einbringung, bei der Freistellung und bei einem Störfall nicht trivial.
In einem kurzen Überblick wird Bezug genommen auf gesetzliche Vorgaben (SV-Rundschreiben 03.2009 & „Flexigesetz“) und Vereinbarungen, sowie die Integration in die laufende SAP-Abrechnung. Anhand eines Beispiels ist erkennbar, wie Einbringen, Freistellungen und Störfälle mit der Lösung gehandhabt werden und welche Aktivitäten, z. B. durch den HR-Businesspartner, vorzunehmen sind.

Schwerpunkte:

  • Das Zeitwertkonto – gesetzliche Vorgaben
  • Die Lösung für die SAP HXM Abrechnung

Anmeldelink: https://www.hrperformance-online.de

Und wieder meldet sich ein zufriedener Kunde unserer Solution „Zeitwertkonten“ in einer Fachzeitschrift

Herr Dr. Hilgert beschreibt in seinem Artikel die erfolgreiche Zusammenarbeit an dem abgeschlossenen Projekt beim Mitteldeutschen Rundfunk.
Wieder zeigt sich, dass der Erfolg von Zeitwertkonten-Projekten oftmals ein Zusammenspiel von Kunden HR-Prozessen mit einer Solution, die sich in die laufenden SAP HXM Software integrieren lässt, um komplexe Sachverhalte zu organisieren, möglich ist.
Dies natürlich auch, da die Experten-Teams bestehend aus dem Kunden-HR-Fachbereich, der IT und unseren Profiberatern, fachlich wie auch technisch die gleiche Sprache sprechen.

Nicht trivial – jedoch machbar!

Hier finden Sie den vollständigen Artikel aus der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (Ausgabe 4/2022).

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Technische Übertragung an die Kommunikationsserver für SV-Meldeverfahren bis 31.03.2026 verlängert

Für die SV-rechtlichen Meldeverfahren (GKV und DSRV) nutzt SAP® für die Übertragung an die Kommunikationsserver die so genannte Rest-Schnittstelle (HTTPS). Lt. den technisch vorgegebenen Grundsätzen waren diese Schnittstellen bis zum 31.03.2022 befristet. Mit dem nachfolgenden Hinweis wird darauf verwiesen, dass eine Weiternutzung der Rest-Schnittstelle bis zum 31.03.2026 verlängert wird.

Allgemeiner Hinweis:
3145931 – SV: Information zu den Kommunikationsservern der GKV und DSRV – SAP ONE Support Launchpad

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SAP HCM – Vorankündigungen zum Jahreswechsel 2021/2022 Region DACH

SAP HCM – Die Ankündigungen zum Jahreswechsel 2021/2022 in der Region DACH stehen zur Verfügung. Die notwendigen Änderungen stellt die SAP mit den nachfolgenden HR Support Packages zur Verfügung:

SAP_HR 6.08: (HR Renewal 2.0) HR SP Nr. A0
SAP_HR 6.04: HR SP Nr. H2
SAP_HR 6.00: HR SP Nr. K6

Jahreswechsel Informationen DACH:
Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick der Jahreswechsel Änderungen in der Region DACH (SAP – HCM). Wir aktualisieren diesen NEWS Blog regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen.

Deutschland (DE):

Vorankündigung:

3099495 – Vorankündigung Jahreswechsel 2021/2022 Deutschland – SAP ONE Support Launchpad

Jahreswechsel 2021/2022 Deutschland (DE):

3099451 – Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 – SAP ONE Support Launchpad

3111852 – SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (4096) – SAP ONE Support Launchpad

3116076 – SV: Neue Zertifikate der Zertifizierungsstelle (4096) – SAP ONE Support Launchpad

3059522 – LStA, LStB, ELStAM: Business Connector Update auf 4.8.1 bis 31.12.2021 – SAP ONE Support Launchpad

3113910 – LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 35 – SAP ONE Support Launchpad

Für Deutschland stehen weitere Updates zur Verfügung:

3103182 – DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2022 – SAP ONE Support Launchpad

3124313 – JW2021/22: Lohnpfändung, unpfändbare Freibeträge für 2022 – SAP ONE Support Launchpad

2923389 – Informationen zu gesetzlichen Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie – SAP ONE Support Launchpad

3107424 – RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2021 – SAP ONE Support Launchpad

3113507 – BVV: Änderungen zum Jahreswechsel 2021/ 2022 – SAP ONE Support Launchpad

3102764 – LRKG Baden-Württemberg: Behandlung von Dienstreisen über den Jahreswechsel 2021/2022 – SAP ONE Support Launchpad

3120972 – SKV: Anpassung der Sozialkassenbeiträge zum 01.01.2022 – SAP ONE Support Launchpad

3106125 – JW 2021/22: Pensionsabfindung Grenzbetrag für 2022 – SAP ONE Support Launchpad

3118105 – Weiterbeschäftigte Rentner: AV-Beitragsgruppe nach Erreichen der Regelaltersgrenze – SAP ONE Support Launchpad

3106125 – JW 2021/22: Pensionsabfindung Grenzbetrag für 2022 – SAP ONE Support Launchpad

3124313 – JW2021/22: Lohnpfändung, unpfändbare Freibeträge für 2022 – SAP ONE Support Launchpad

Österreich (AT):

Vorankündigung:

3101977 – Vorankündigung Jahreswechsel 2021/2022 – Personalabrechnung Österreich – SAP ONE Support Launchpad

Schweiz (CH):

Vorankündigung:

3097836 – Vorankündigung Jahreswechsel 2021/2022 Personalabrechnung Schweiz – SAP ONE Support Launchpad

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Kurzarbeit – Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021

Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wird die pauschalierte Erstattung, der vom Arbeitgeber alleine zu tragenden SV-Beiträge in Höhe von 100 %, ab dem 1.10.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die Prüfung der Voraussetzung und die Bereitstellung des Prozentsatzes für die pauschalierte SV-Erstattung werden im SAP-System über die Gültigkeit von Teilapplikationen in der Tabelle V_T596C gesteuert. Die Umsetzung der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wird über die Änderung der Gültigkeit folgender Teilapplikationen aktiviert:

  1. Das Gültigkeitsende der Teilapplikation KUSW SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld 100 % wird auf den 31.12.2021 geändert.
  2. Der Tabelleneintrag für die Gültigkeit der Teilapplikation KUSX SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld bedingte Verlängerung wird gelöscht.

Allgemeiner Hinweis:
3102172 – Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021

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