Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen
Mit der Abrechnung August 2022 haben Sie via SAP L/G Abrechnung die für die Lohnsteueranmeldung erforderlichen Pauschalen erzeugt und dem Finanzamt übermittelt.

Energiepreispauschale (EPP) – Lohnart /46E mit fehlerhafter Schlüsselung für die Pfändung:
Aufgrund einer fehlerhaften Schlüsselung der technischen Lohnart /46E kommt es bei Personen mit Pfändungen zu fehlerhaften Ergebnissen.

Bitte spielen Sie den nachfolgenden Hinweise 3247812 ein sofern Sie nicht die Pfändungsberechnung nach der Nettomethode mit Fiktivläufen (Teilapplikation PFNF) aktiviert haben.
3247812 – Energiepreispauschale (EPP) – Lohnart /46E mit fehlerhafter Schlüsselung für die Pfändung

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