Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update I

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.

Es handelt sich hier um die Ankündigung weiterer Updates der SAP mit der bitte um Prüfung Ihrer Systemeinstellungen und Abläufe.

Update:
Es wurden weitere Anpassungen für die Lohnsteueranmeldung, dem Entgeltnachweis und Lohnkonto ergänzt.

Steuerentlastungsgesetz 2022 – Haupthinweis:

3205513 – Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022

Programmablaufplan
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Bgbl. Teil 1 2022 Nr. 17 vom 27.05.2022) erhöht sich der Grundfreibetrag für 2022 zur Berechnung der Einkommenssteuer (§ 32a Absatz 1 EStG) von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Zusätzlich wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Beide Erhöhungen gelten rückwirkend zum 01.01.2022.

Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Dazu wird die bereits für 2024 vorgesehene und bis 2026 befristete Erhöhung auf 38 Cent auf das Jahr 2022 vorgezogen.

Energiepreispauschale (EPP) -> Auswirkung auf die Lohnsteueranmeldung und weitere Komponenten
Für die Meldung der Energiepreispauschale (EPP) an die Finanzbehörden wurde in der Lohnsteueranmeldung (LStA) die neue Kennzahl 35 eingeführt. Diese ist vom Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August zu übermitteln. Abgabefrist bei monatlicher Meldung ist der 12. September 2022 (10. September 2022 ist ein Samstag).

Lohnsteueranmeldung: 3200909 – Energiepreispauschale (EPP) – Auslieferung
Entgeltnachweis: 3210298 – Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Lohnkonto: 3210325 – Lohnkonto: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung

Weitere (verwandte*) Hinweise:

Die neue Version muss zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden!

Business Connector (BC) – Middleware und SDC
2939891 – LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC

3219001 – LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

PI/PO
3212536 – Elster 2.1 for PI: Change of ERiC libraries to version 36.2.4

* Weitere abhängige Hinweise sind nicht aufgeführt.

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