L/G Abrechnung DE: Neuer PAP ab April 2024

Die Gesetzliche Änderung des § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c EStG mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411 vom 29.12.2023) wurde mit dem aktuellen BMF Schreiben vom 23.02.2024 [GZ: IV C 5 – S 2361/19/10008 :011 DOK: 2024/0181971] geändert.

Bitte beachten Sie den Hinweis und die notwendigen Anpassungen für die L7G Abrechnung ab 01.04.2024. Zur Korrektur der bereits in 2024durchgeführten Abrechnungen sind Rückrechnungen auf den Januar 2024 zwingend erforderlich.

3429180 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 – Anwendung ab 1. April 2024

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