🗓️ Save the Date! 📆 Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen am 15. Mai 2024 in Freiburg!

Das Jahr 2024 ist noch frisch, und wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass das Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen in die nächste Runde geht!
Nach dem überwältigenden Interesse an der ZWK-Gründerveranstaltung vom 11. Mai 2023 und der ausdrücklichen Nachfrage nach fortlaufendem Austausch, laden wir Sie herzlich zum Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen 2024 ein.

📍 Wo? In den Räumlichkeiten der HAUFE-GROUP, Freiburg.

Seien Sie dabei und tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten über Erfahrungen, Best Practices und innovative Ansätze im Bereich Zeitwertkonten aus.
Das Anwenderkreistreffen bietet eine ideale Plattform, um Ihr Wissen zu vertiefen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

📅 Datum: 15. Mai 2024

Weitere Informationen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mehr über Zeitwertkonten zu erfahren und sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Team-DeConHR

💼 #Zeitwertkonto #Anwenderkreistreffen #Networking #DeconHR

L/G Abrechnung DE: Neuer PAP ab April 2024

Die Gesetzliche Änderung des § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c EStG mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411 vom 29.12.2023) wurde mit dem aktuellen BMF Schreiben vom 23.02.2024 [GZ: IV C 5 – S 2361/19/10008 :011 DOK: 2024/0181971] geändert.

Bitte beachten Sie den Hinweis und die notwendigen Anpassungen für die L7G Abrechnung ab 01.04.2024. Zur Korrektur der bereits in 2024durchgeführten Abrechnungen sind Rückrechnungen auf den Januar 2024 zwingend erforderlich.

3429180 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 – Anwendung ab 1. April 2024

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

ZWK, LAZ & SAP BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Wertguthaben

Dies ist eine wichtige Information für alle Kunden, welche eine Betriebsvereinbarung für Zeitwertkonten geregelt und in der L/G Abrechnung umgesetzt haben oder die ZWK Solution von DeConHR nutzen.

Bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen mit dem SAP Standard-Report BEA-Meldungsersteller (RPCBAVD0_OUT) wird im
Datenbaustein DBEN Entgeltdaten ein falsches SV-Fiktivbrutto ausgewiesen und an den SV-Träger gemeldet, sofern im entsprechenden Zeitraum eine Entgeltumwandlung/Einbringung in ein Wertkonto erfolgt ist.

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3381030 – BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Wertguthaben

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Thematik, dann nehmen Sie unter support@deconhr.de mit dem Betreff „ZWK-SV-Fiktivbrutto“ gerne Kontakt zu uns auf.

GKV: Neues TSL-Zertifikat ab 24.02.2024

Durch eine Änderung auf dem GKV-Kommunikationsserver ist das TSL-Serverzertifikat auszutauschen.

Hintergrund ist ein Wechsel des Ausstellers von Zertifikaten im Rahmen der SV-Meldeverfahren. Der Einsatz des neuen Zertifikates ist für den 14.02.2024 vorgesehen.

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3423267 – SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver zum 14.02.2024

Ihr Weg zum neuen TSL-Zertifikat für den GKV-Kommunikationsserver GKV-Kommunikationsserver • GKV-AG

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Update Umsetzung PUEG im SAP – Abrechnungsintegration verfügbar

Das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat gebilligt. Dieses Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Berechnung der Beiträge für die Pflegeversicherung.
Bitte beachten Sie dazu den Übersichtshinweis 3337857:
Am 15.08.2023 wurden von SAP die folgenden Hinweise veröffentlicht:

  • 3346024 – PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung
  • 3359591 – Entgeltnachweis: Anpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Die Auslieferung erfolgt mit dem Patch am 07.09.2023.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückrechnung bis zum 01.07.2023 erforderlich ist.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Unpfändbarkeit des geldwerten Vorteils für Entfernungskilometer

Das BAG hat mit Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22) entschieden, dass der geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.

SAP wird die Unpfändbarkeit der Lohnarten /426, /427 und /428 mit Wirkung ab 01.01.2024 im August-Patch ausliefern.

Wenn Sie die Unpfändbarkeit vor diesem Termin berücksichtigen wollen, können Sie den im Hinweis 3349309 beschriebenen Work-Around für die Abrechnungsperioden bis 12/2023 anwenden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Gründung des DeConHR-Zeitwertkonto-Solution Anwenderkreises

Pressemeldung:
Gründung des DeConHR-Zeitwertkonto-Solution Anwenderkreises

Am 11. Mai 2023 wird die DeConHR GmbH den Zeitwertkonto Anwenderkreis für SAP® HCM Zeitwertkonto-Solution Nutzer gründen.

Das Ziel des Anwenderkreises ist es, eine aktive Gemeinschaft zu schaffen.

Den Anwendern: innen wird eine Plattform für den Austausch untereinander geboten und die Möglichkeit die Vorteile der DeConHR Zeitwertkonto-Solution im SAP® HCM optimal zu nutzen. Durch den Anwenderkreis können Kunden nicht nur von den Erfahrungen anderer profitieren, sondern auch aktiv an der Weiterentwicklung der DeConHR Zeitwertkonto-Solution mitwirken. Dabei geht es insbesondere um den Einsatz des Zeitwertkontos im SAP® HCM und um den Austausch von Best Practices.

Der Anwenderkreis Zeitwertkonto-Solution im SAP® HCM bietet den Teilnehmer: innen zahlreiche Vorteile und soll die Weiterentwicklung intensivieren. Es werden regelmäßige Treffen bei Kunden oder bei der DeConHR geplant, bei denen sich die Mitglieder austauschen und voneinander lernen können.

Eine Teilnahme ist für alle DeConHR Kunden, die die Solution Zeitwertkonto nutzen oder dies planen möglich.

Beim ersten virtuellen Treffen am 11. Mai 2023 möchte die DeConHR die Teilnehmer: innen über Neuerungen der Softwarelösung informieren und die Möglichkeit geben, Erfahrungsberichte von Kunden sowie Tipps rund um das Thema Wertkontenvereinbarungen (Fokus Steuer & Recht) zu hören.

Die Gründung des Zeitwertkonto Anwenderkreises unterstreicht DeConHRs Engagement für den Kundendialog.

Für weitere Informationen und Anmeldungen schreiben sie uns gerne unter info@deconhr.de.

3287336 – Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023

Dies ist ein wichtige Information für alle Kunden, welche den neuen Programmablaufplan 2023 vor der Abrechnung Januar 2023 noch nicht in seiner letzten Fassung eingespielt haben.

Gemäß Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) können Arbeitgeber bereits vor der Veröffentlichung des neuen Programmablaufplans die Anpassungen bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen.

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurden nach der Veröffentlichung des Programmablaufplans für 2023 am 18. November 2022 noch die nachfolgenden Sachverhalte angepasst:

  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.230 Euro (bisher 1.200 Euro),
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro (bisher 4.008 Euro).

Durch diese nachträglichen Änderungen ist ein neuer Programmablaufplan für 2023 notwendig. Das BMF-Schreiben vom 08.12.2022 „Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023“ (2022/1229034) nimmt dazu Stellung:

„Arbeitgeber können bis zu einem noch vom BMF zu bestimmenden Zeitpunkt nach der Veröffentlichung des für 2023 angepassten Programmablaufplans den Lohnsteuerabzug mit der am 18. November 2022 veröffentlichten Version durchführen. Danach ist der neue Programmablaufplan einzusetzen und der Lohnsteuerabzug zu korrigieren. Die Einzelheiten dazu sollen mit dem geänderten Programmablaufplan für 2023 bekannt gemacht werden.“

Führen Sie für bereits für 2023 abgerechnete Perioden nach dem Einspielen der Korrekturanleitung eine Rückrechnung durch.
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3287336 – Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023 – SAP ONE Support Launchpad

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Tabelle BT nach Einspielen von SAP-Hinweis 3257393 nicht mit Zeitstempel versehen

Aufgrund einer Veränderungen in den Vorprogrammen zu den DME Zahlungsläufen entsteht ein unschöner Nebeneffekt bei der Dokumentation in der Tabelle Überweisungen (BT). Mit der Zahlungslauferstellung für HR (DME) Zahlungen wird kein Zeitstempel in der Überweisungstabelle gesetzt. Der nachfolgende Hinweis korrigiert den Fehler:

3281992 – Table BT not time stamped after implementing SAP note 3257393 – SAP ONE Support Launchpad

Die Hinweise stehen zudem im Zusammenhang mit der anstehenden Umstellung 3257393:

Vor-DTA: Kennzeichen für Überweisungen setzen: Parameter auf Selektionsbild auf obligatorisch setzen und ausblenden

3257393 – Pre-DME: set flag for transfers: set mandatory and hide parameter on selection screen – SAP ONE Support Launchpad

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

B2A-Manager: ELSTER: Antwort wird bei ELStAM-Szenarien nicht entschlüsselt

Dies ist ein wichtige Information für Kunden, welche die SAP PI/PO Komponente zum Austausch von ELSTER Daten mit den Clearingstellen einsetzen.

Die Hinweise stehen zudem im Zusammenhang mit der anstehenden Umstellung der ELSTER Version 2.2 d.h. ab 2023 wird nur noch ELSTER 2.2 unterstützt. Dies bedeutet, dass ELSTER auf älteren Versionen als 7.50 SAP NetWeaver Process Integration nicht mehr unterstützt wird.

Sie bekommen im B2A-Manger die Fehlermeldung „Fehler: Tag Abholung wurde nicht gefunden“?
Sie nutzen die Übertragung an die Clearingstelle PI/PO auf ELSTER Version 2.2 (3106691 – Elster für PI – Version 2.2)?

Dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

3274991 – Elster Response is not decrypted for ELStAM scenarios – SAP ONE Support Launchpad
3266104 – Year-end changes for 2022/2023 for Elster/PI – with ERiC 37.2.6 – SAP ONE Support Launchpad

Die PI/PO Patches sind kumulativ. Mit dem Einspielen sollte der Fehler beseitigt sein.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.