Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.
Es handelt sich hier um die Ankündigung weiterer Updates der SAP mit der bitte um Prüfung Ihrer Systemeinstellungen und Abläufe.
Update:
Es wurden weitere Anpassungen für die Lohnsteueranmeldung, dem Entgeltnachweis und Lohnkonto ergänzt.
Steuerentlastungsgesetz 2022 – Haupthinweis:
3205513 – Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022
Programmablaufplan
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Bgbl. Teil 1 2022 Nr. 17 vom 27.05.2022) erhöht sich der Grundfreibetrag für 2022 zur Berechnung der Einkommenssteuer (§ 32a Absatz 1 EStG) von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Zusätzlich wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Beide Erhöhungen gelten rückwirkend zum 01.01.2022.
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Dazu wird die bereits für 2024 vorgesehene und bis 2026 befristete Erhöhung auf 38 Cent auf das Jahr 2022 vorgezogen.
Energiepreispauschale (EPP) -> Auswirkung auf die Lohnsteueranmeldung und weitere Komponenten
Für die Meldung der Energiepreispauschale (EPP) an die Finanzbehörden wurde in der Lohnsteueranmeldung (LStA) die neue Kennzahl 35 eingeführt. Diese ist vom Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August zu übermitteln. Abgabefrist bei monatlicher Meldung ist der 12. September 2022 (10. September 2022 ist ein Samstag).
Lohnsteueranmeldung: 3200909 – Energiepreispauschale (EPP) – Auslieferung
Entgeltnachweis: 3210298 – Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Lohnkonto: 3210325 – Lohnkonto: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Weitere (verwandte*) Hinweise:
Die neue Version muss zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden!
Business Connector (BC) – Middleware und SDC
2939891 – LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC
3219001 – LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)
PI/PO
3212536 – Elster 2.1 for PI: Change of ERiC libraries to version 36.2.4
* Weitere abhängige Hinweise sind nicht aufgeführt.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
Update Umsetzung PUEG im SAP – Abrechnungsintegration verfügbar
/in Allgemein /von Michael WellerDas „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat gebilligt. Dieses Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Berechnung der Beiträge für die Pflegeversicherung.
Bitte beachten Sie dazu den Übersichtshinweis 3337857:
Am 15.08.2023 wurden von SAP die folgenden Hinweise veröffentlicht:
Die Auslieferung erfolgt mit dem Patch am 07.09.2023.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückrechnung bis zum 01.07.2023 erforderlich ist.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
Unpfändbarkeit des geldwerten Vorteils für Entfernungskilometer
/in Allgemein /von Michael WellerDas BAG hat mit Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22) entschieden, dass der geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.
SAP wird die Unpfändbarkeit der Lohnarten /426, /427 und /428 mit Wirkung ab 01.01.2024 im August-Patch ausliefern.
Wenn Sie die Unpfändbarkeit vor diesem Termin berücksichtigen wollen, können Sie den im Hinweis 3349309 beschriebenen Work-Around für die Abrechnungsperioden bis 12/2023 anwenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
Gründung des DeConHR-Zeitwertkonto-Solution Anwenderkreises
/in Allgemein /von Michael WellerPressemeldung:
Gründung des DeConHR-Zeitwertkonto-Solution Anwenderkreises
Am 11. Mai 2023 wird die DeConHR GmbH den Zeitwertkonto Anwenderkreis für SAP® HCM Zeitwertkonto-Solution Nutzer gründen.
Das Ziel des Anwenderkreises ist es, eine aktive Gemeinschaft zu schaffen.
Den Anwendern: innen wird eine Plattform für den Austausch untereinander geboten und die Möglichkeit die Vorteile der DeConHR Zeitwertkonto-Solution im SAP® HCM optimal zu nutzen. Durch den Anwenderkreis können Kunden nicht nur von den Erfahrungen anderer profitieren, sondern auch aktiv an der Weiterentwicklung der DeConHR Zeitwertkonto-Solution mitwirken. Dabei geht es insbesondere um den Einsatz des Zeitwertkontos im SAP® HCM und um den Austausch von Best Practices.
Der Anwenderkreis Zeitwertkonto-Solution im SAP® HCM bietet den Teilnehmer: innen zahlreiche Vorteile und soll die Weiterentwicklung intensivieren. Es werden regelmäßige Treffen bei Kunden oder bei der DeConHR geplant, bei denen sich die Mitglieder austauschen und voneinander lernen können.
Eine Teilnahme ist für alle DeConHR Kunden, die die Solution Zeitwertkonto nutzen oder dies planen möglich.
Beim ersten virtuellen Treffen am 11. Mai 2023 möchte die DeConHR die Teilnehmer: innen über Neuerungen der Softwarelösung informieren und die Möglichkeit geben, Erfahrungsberichte von Kunden sowie Tipps rund um das Thema Wertkontenvereinbarungen (Fokus Steuer & Recht) zu hören.
Die Gründung des Zeitwertkonto Anwenderkreises unterstreicht DeConHRs Engagement für den Kundendialog.
Für weitere Informationen und Anmeldungen schreiben sie uns gerne unter info@deconhr.de.
3287336 – Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023
/in Allgemein /von Michael WellerDies ist ein wichtige Information für alle Kunden, welche den neuen Programmablaufplan 2023 vor der Abrechnung Januar 2023 noch nicht in seiner letzten Fassung eingespielt haben.
Gemäß Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) können Arbeitgeber bereits vor der Veröffentlichung des neuen Programmablaufplans die Anpassungen bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen.
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurden nach der Veröffentlichung des Programmablaufplans für 2023 am 18. November 2022 noch die nachfolgenden Sachverhalte angepasst:
Durch diese nachträglichen Änderungen ist ein neuer Programmablaufplan für 2023 notwendig. Das BMF-Schreiben vom 08.12.2022 „Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023“ (2022/1229034) nimmt dazu Stellung:
„Arbeitgeber können bis zu einem noch vom BMF zu bestimmenden Zeitpunkt nach der Veröffentlichung des für 2023 angepassten Programmablaufplans den Lohnsteuerabzug mit der am 18. November 2022 veröffentlichten Version durchführen. Danach ist der neue Programmablaufplan einzusetzen und der Lohnsteuerabzug zu korrigieren. Die Einzelheiten dazu sollen mit dem geänderten Programmablaufplan für 2023 bekannt gemacht werden.“
Führen Sie für bereits für 2023 abgerechnete Perioden nach dem Einspielen der Korrekturanleitung eine Rückrechnung durch.
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3287336 – Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023 – SAP ONE Support Launchpad
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
Tabelle BT nach Einspielen von SAP-Hinweis 3257393 nicht mit Zeitstempel versehen
/in Allgemein /von Michael WellerAufgrund einer Veränderungen in den Vorprogrammen zu den DME Zahlungsläufen entsteht ein unschöner Nebeneffekt bei der Dokumentation in der Tabelle Überweisungen (BT). Mit der Zahlungslauferstellung für HR (DME) Zahlungen wird kein Zeitstempel in der Überweisungstabelle gesetzt. Der nachfolgende Hinweis korrigiert den Fehler:
3281992 – Table BT not time stamped after implementing SAP note 3257393 – SAP ONE Support Launchpad
Die Hinweise stehen zudem im Zusammenhang mit der anstehenden Umstellung 3257393:
Vor-DTA: Kennzeichen für Überweisungen setzen: Parameter auf Selektionsbild auf obligatorisch setzen und ausblenden
3257393 – Pre-DME: set flag for transfers: set mandatory and hide parameter on selection screen – SAP ONE Support Launchpad
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
B2A-Manager: ELSTER: Antwort wird bei ELStAM-Szenarien nicht entschlüsselt
/in Allgemein /von Michael WellerDies ist ein wichtige Information für Kunden, welche die SAP PI/PO Komponente zum Austausch von ELSTER Daten mit den Clearingstellen einsetzen.
Die Hinweise stehen zudem im Zusammenhang mit der anstehenden Umstellung der ELSTER Version 2.2 d.h. ab 2023 wird nur noch ELSTER 2.2 unterstützt. Dies bedeutet, dass ELSTER auf älteren Versionen als 7.50 SAP NetWeaver Process Integration nicht mehr unterstützt wird.
Sie bekommen im B2A-Manger die Fehlermeldung „Fehler: Tag Abholung wurde nicht gefunden“?
Sie nutzen die Übertragung an die Clearingstelle PI/PO auf ELSTER Version 2.2 (3106691 – Elster für PI – Version 2.2)?
Dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
3274991 – Elster Response is not decrypted for ELStAM scenarios – SAP ONE Support Launchpad
3266104 – Year-end changes for 2022/2023 for Elster/PI – with ERiC 37.2.6 – SAP ONE Support Launchpad
Die PI/PO Patches sind kumulativ. Mit dem Einspielen sollte der Fehler beseitigt sein.
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SAP HCM – Jahreswechsel 2022/2023 Region DACH – Update 05.12.2022
/in Allgemein /von Michael WellerDie Ankündigungen zum Jahreswechsel 2022/2023 in der Region DACH stehen zur Verfügung. Die notwendigen Änderungen stellt die SAP® mit den nachfolgenden HR Support Packages am 08.12.2022 zur Verfügung:
Jahreswechsel Informationen DACH:
Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick der Jahreswechsel Änderungen in der Region DACH. Wir aktualisieren diesen NEWS Blog regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen.
Deutschland (DE):
Diese gesetzlichen Änderungen sind zwingend notwendig und in Ihrem SAP System zu aktualisieren.
Update 05.12.2022:
3251288 – Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 – SAP ONE Support Launchpad
Steuerliche Änderungen DE 2023:
3254800 – Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2023 – SAP ONE Support Launchpad
3266704 – Anpassungen von steuerlich relevanten Konstanten für 2023 – SAP ONE Support Launchpad
SV-rechtliche Änderungen DE 2023:
3275537 – Senkung des Beitragssatzes der Arbeitnehmerkammer Bremen auf 0.14 % ab 01.01.2023 – SAP ONE Support Launchpad
Vorbereitende Arbeiten – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
3254598 – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP) – SAP ONE Support Launchpad
Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023:
3251393 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Deutschland – SAP ONE Support Launchpad
Vorbereitende Arbeiten – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
3254598 – B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP) – SAP ONE Support Launchpad
Österreich (AT):
Bitte beachten Sie die neuen Hinweise der SAP ®.
Update 05.12.2022:
3277141 – JW 2022/23: Probleme nach Einspielen des HW 3258887 – SAP ONE Support Launchpad
Weitere Hinweise im Umfeld der L/G Abrechnung Österreich:
Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023:
3251933 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 – Personalabrechnung Österreich – SAP ONE Support Launchpad
Schweiz (CH):
Update 05.12.2022:
3274565 – JW2022/23(PK): Anpassung Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (BVG) – SAP ONE Support Launchpad
3267673 – JW2022/23 (SV): ALV II Solidaritätsprozentsatz entfällt ab 01.01.2023 – SAP ONE Support Launchpad
Vorankündigung – Gesetzliche Änderungen 2022/2023
3243316 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Personalabrechnung Schweiz – SAP ONE Support Launchpad
DeConHR verweist auf Informationen der SAP ® und kann aufgrund der täglichen Updates keine Garantie auf Vollständigkeit übernehmen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.
Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update III
/in Allgemein /von Michael WellerGesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update II
/in Allgemein /von Michael WellerAngesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.
Mit der Abrechnung August 2022 haben Sie via SAP L/G Abrechnung die für die Lohnsteueranmeldung erforderlichen Pauschalen erzeugt und dem Finanzamt übermittelt.
Neuerung:
Für die Ermittlung von Differenzen zwischen der Lohnsteueranmeldung August 2022 und der Auszahlung im September 2022 hat die SAP einen Report RP_PAYDE_ST_LSTA_EPP_CHECK zur Verfügung gestellt.
3223976 – Energiepreispauschale (EPP) – Ergänzung Auswertungsreport für Korrektur der LStA
Der Prozess für die Korrektur gemäß Hinweis 3201273 können anhand des FAQ Dokumentes Version 3 nachvollzogen werden (siehe Anlage im u.a. Hinweis)
3201273 – Information zur Energiepreispauschale (EPP)
Weitere Korrekturen:
3233432 – Energiepreispauschale (EPP) – Fehler bei rückwirkender Aufgabe der EPP
3236689 – Energiepreispauschale (EPP) – Verrechnung der Auszahlung mit einer vorliegenden Forderung
3233273 – Energiepreispauschale (EPP) – Korrekturen automatische Berechnung
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Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update I
/in Allgemein /von Michael WellerAngesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.
Es handelt sich hier um die Ankündigung weiterer Updates der SAP mit der bitte um Prüfung Ihrer Systemeinstellungen und Abläufe.
Update:
Es wurden weitere Anpassungen für die Lohnsteueranmeldung, dem Entgeltnachweis und Lohnkonto ergänzt.
Steuerentlastungsgesetz 2022 – Haupthinweis:
3205513 – Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022
Programmablaufplan
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Bgbl. Teil 1 2022 Nr. 17 vom 27.05.2022) erhöht sich der Grundfreibetrag für 2022 zur Berechnung der Einkommenssteuer (§ 32a Absatz 1 EStG) von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Zusätzlich wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Beide Erhöhungen gelten rückwirkend zum 01.01.2022.
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Dazu wird die bereits für 2024 vorgesehene und bis 2026 befristete Erhöhung auf 38 Cent auf das Jahr 2022 vorgezogen.
Energiepreispauschale (EPP) -> Auswirkung auf die Lohnsteueranmeldung und weitere Komponenten
Für die Meldung der Energiepreispauschale (EPP) an die Finanzbehörden wurde in der Lohnsteueranmeldung (LStA) die neue Kennzahl 35 eingeführt. Diese ist vom Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August zu übermitteln. Abgabefrist bei monatlicher Meldung ist der 12. September 2022 (10. September 2022 ist ein Samstag).
Lohnsteueranmeldung: 3200909 – Energiepreispauschale (EPP) – Auslieferung
Entgeltnachweis: 3210298 – Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Lohnkonto: 3210325 – Lohnkonto: Energiepreispauschale (EPP) – Anpassung
Weitere (verwandte*) Hinweise:
Die neue Version muss zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden!
Business Connector (BC) – Middleware und SDC
2939891 – LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC
3219001 – LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)
PI/PO
3212536 – Elster 2.1 for PI: Change of ERiC libraries to version 36.2.4
* Weitere abhängige Hinweise sind nicht aufgeführt.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.