Corona-Steuerhilfegesetz: Gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets ab 01.07.2020

Durch die Verabschiedung des Corona-Steuerhilfegesetz des Konjunkturpakets wird ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Mehrwertsteuer und die ermäßigte Mehrwertsteuer gesenkt.
Infolgedessen werden auch die Pfändungskonstanten Pf. Voller Mehrwertsteuersatz (PFSM1) und Pf. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz (PFMS2) ebenfalls angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Konstanten rechtzeitig für die Abrechnungsperiode 07.2020 angepasst werden.

2942715 Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Änderung des Mehrwertsteuersatzes? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Telefonisch unter +49 7131 13353-00 oder per Mail info@deconhr.de.

Information zur Quarantänemaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Update 11.2020

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde ins Leben gerufen um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aufgrund der Möglichkeit, dass Quarantänemaßnahmen ausgesprochen werden können, sind unmittelbar auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber von diesem Gesetz betroffen. Auf die mit dem Gesetz verbunden Auswirkungen auf die Personalabrechnung hat die SAP mit Erweiterungen Ihrer Standardsoftware reagiert und die nachfolgenden Hinweise veröffentlicht.
Ab sofort ist eine maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung möglich. Die SAP stellt mit einem weiteren Hinweis die technische Funktionalität zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Aktualisierungen der automatischen Berechnung in der neuesten Version des Hinweises 2905775, die ab Oktober 2020 ausgeliefert werden.

2907742 Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung

2926201 Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Ergänzungen zur manuellen Vorgabe 2

2935931 Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 2907742

2905775 Information zur Quarantäne/Betreuung Kind gemäß Infektionsschutzgesetz

2916520 Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Manuelle Vorgabe Entschädigung und Erhöhung SV-Brutto

Die mit dem Hinweis verbundenen Anpassungen in der L/G Abrechnung sind bei den nachfolgenden Sachverhalte erforderlich:
– Krankheit
– Betriebsschließung aufgrund eines Corona-Verdachts
– Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung (Hotel, Restaurant, usw) oder Versorgungsengpässen

NEU: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in diesem Hinweis ständig aktualisiert werden. Die SAP entwickelt Ihre Lösung weiter; wir halten Sie auf dem Laufenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Quarantäne/Betreuung Kind gemäß Infektionsschutzgesetz? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Telefonisch unter +49 7131 13353-00 oder per Mail info@deconhr.de.