Unpfändbarkeit des geldwerten Vorteils für Entfernungskilometer

Das BAG hat mit Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22) entschieden, dass der geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.

SAP wird die Unpfändbarkeit der Lohnarten /426, /427 und /428 mit Wirkung ab 01.01.2024 im August-Patch ausliefern.

Wenn Sie die Unpfändbarkeit vor diesem Termin berücksichtigen wollen, können Sie den im Hinweis 3349309 beschriebenen Work-Around für die Abrechnungsperioden bis 12/2023 anwenden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.