Corona-Steuerhilfegesetz: Gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets ab 01.07.2020

Durch die Verabschiedung des Corona-Steuerhilfegesetz des Konjunkturpakets wird ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Mehrwertsteuer und die ermäßigte Mehrwertsteuer gesenkt.
Infolgedessen werden auch die Pfändungskonstanten Pf. Voller Mehrwertsteuersatz (PFSM1) und Pf. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz (PFMS2) ebenfalls angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Konstanten rechtzeitig für die Abrechnungsperiode 07.2020 angepasst werden.

2942715 Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets

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