Gesetzliche Änderung ab Juni 2022 – Steuerentlastungsgesetz 2022 – Update II

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.

Mit der Abrechnung August 2022 haben Sie via SAP L/G Abrechnung die für die Lohnsteueranmeldung erforderlichen Pauschalen erzeugt und dem Finanzamt übermittelt.

Neuerung:

  1. Report zur Auswertung der Energiepreispauschale (EPP) Beträge
    Für die Ermittlung von Differenzen zwischen der Lohnsteueranmeldung August 2022 und der Auszahlung im September 2022 hat die SAP einen Report RP_PAYDE_ST_LSTA_EPP_CHECK zur Verfügung gestellt.
    3223976 – Energiepreispauschale (EPP) – Ergänzung Auswertungsreport für Korrektur der LStA
  2. FAQ rund um das Thema Energiepreispauschale (EPP)
    Der Prozess für die Korrektur gemäß Hinweis 3201273 können anhand des FAQ Dokumentes Version 3 nachvollzogen werden (siehe Anlage im u.a. Hinweis)
    3201273 – Information zur Energiepreispauschale (EPP)

Weitere Korrekturen:
3233432 – Energiepreispauschale (EPP) – Fehler bei rückwirkender Aufgabe der EPP
3236689 – Energiepreispauschale (EPP) – Verrechnung der Auszahlung mit einer vorliegenden Forderung
3233273 – Energiepreispauschale (EPP) – Korrekturen automatische Berechnung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.