Verdiensterhebung Deutschland – Notwendige Änderungen ab April 2021

Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes verabschiedet. Demnach werden die ausgewählten Arbeitgeber verpflichtet, die neue Verdiensterhebung erstmalig für den Berichtsmonat April 2021 abzugeben. Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 ist die Erhebung dann monatlich dem jeweils zuständigen statischen Landesamt zu melden. SAP stellt die Lösung Ende März 2021 per Support Package zur Verfügung.

Allgemeiner Hinweis:
3024114 – Vorankündigung zur neuen monatlichen Verdiensterhebung ab April 2021 bzw. Januar 2022

Bitte beachten Sie die Aktualisierung:
3006025 – EHVM: Neue monatliche Diensterhebung ab April 2021 bzw. Januar 2022

Gesetzliche Grundlage:

Link: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1872.pdf

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