19. ZWK-e.V. Jahrestagung

Vor knapp zwei Wochen waren wir in Köln – 19. ZWK-e.V. Jahrestagung ✅

🚀 Zwei Tage Fokus auf

⏳ Zeitwertkonten

🏦 Wertkonten

📅 Lebensarbeitszeitkonten

Dazu: frische Änderungen in Gesetz & Steuer 💼⚖️ und vor allem echte, umsetzbare Optionen für Unternehmen und Beschäftigte – keine Theorie, sondern Machbarkeit.

❗Wichtig & klar: Wer SAP HCM nutzt, braucht eine korrekte und alltagstaugliche Umsetzung. Genau das liefern wir:

🔹 DeConHR Solution für Zeitwertkonten

📱 ESS-Apps für die Mitarbeitenden-Interaktion

🛠️ Pragmatisch, compliant, nutzbar

Keine Booster-Slides. Keine Wolken-Konzepte. Läuft im System, funktioniert im Prozess.

🙌 Danke an das starke Event in Köln – wertvoll wie immer.

Wir sind bereit für die nächste Runde Umsetzung bei unseren Kunden. 💪

#Zeitwertkonten #Wertkonten #Lebensarbeitszeit #SAPHCM #ESS #DeConHR #HRTech #Compliance 📌

DeConHR erneut auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V.

Am 18. November 2025 nimmt die DeConHR GmbH erneut an der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. in der Wolkenburg in Köln teil.
Unsere Experten für Zeitwertkonten, Lebensarbeitszeitkonten und Wertguthabenlösungen im SAP HCM stehen dort im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis.
Das Thema Zeitwertkonten ist in der Personalwirtschaft aktueller denn je. Unternehmen nutzen sie zunehmend als Instrument zur Mitarbeiterbindung, Gewinnung neuer Fachkräfte und Stärkung der Arbeitgeberattraktivität.
Gerade im Kontext moderner Arbeitsmodelle und „New Work“ gilt: Wer Sabbaticals oder gleitende Übergänge in den Ruhestand ermöglicht, positioniert sich als zukunftsfähiger Arbeitgeber.
Nicht selten fragen Bewerberinnen und Bewerber bereits im Vorstellungsgespräch, ob ein Zeitwertkonto angeboten wird – und machen ihre Entscheidung davon abhängig.
Die technische und abrechnungstechnische Umsetzung in SAP HCM war lange Zeit eine Hürde. Mit der DeConHR ZWK-Solution steht heute jedoch eine erprobte und praxistaugliche Lösung bereit,
die die komplexen Anforderungen von Lohnabrechnung, Steuer- und Sozialversicherungsrecht sicher abbildet.
Auf der diesjährigen, 19. Jahrestagung unter dem Motto „Die Vielfältigkeit von Wertguthaben über die Zeit“
diskutieren Expertinnen und Experten rechtliche, betriebswirtschaftliche und softwaretechnische Aspekte rund um das Thema Zeitwertkonten.
Die DeConHR ist dabei nicht nur als langjähriges Mitglied vertreten, sondern erstmals auch mit einem Informationsstand vor Ort.
Besucherinnen und Besucher erhalten dort Einblicke in unsere praxiserprobte SAP-basierte Lösung und die vielfältigen Möglichkeiten, Zeitwertkonten effizient und transparent zu administrieren.
Besuchen Sie uns in Köln – oder kontaktieren Sie uns gerne direkt bei vertiefenden Fragestellungen: info@deconhr.de.

Gutscheinbuch für Studierende 2025

Einmal jährlich wird das Gutscheinbuch für Studierende und Freunde rund um den Campus der Universität Heilbronn und der Fachhochschule herausgegeben. Im Jahr 2025 beteiligt sich die DeConHR als regionales Unternehmen an dieser Werbekampagne.
Mit einer Auflage von 42.300 Exemplaren, die ab dem 15. Februar 2025 kostenlos an allen Universitäten und Fachhochschulen verteilt werden, bietet das Gutscheinbuch eine Vielzahl von Rabatten und Angeboten. Diese Initiative stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, den Bekanntheitsgrad der DeConHR zu erhöhen und gleichzeitig Studierenden wertvolle Vorteile zu bieten.

Zeitwertkonto-Anwendertreffen 2024 – Jetzt anmelden!

Die Planungen für die Jahresabschlussarbeiten im SAP HCM laufen auf Hochtouren, und auch im Bereich Zeitwertkonten gibt es spannende Neuerungen. Daher laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Online-Treffen des Zeitwertkonto-Anwenderkreises ein.
Das Event findet am 29. Oktober 2024 von 09:00 bis ca. 13:00 Uhr statt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Anwendern auszutauschen und aktuelle Entwicklungen zu diskutieren.
Jetzt anmelden und dabei sein!

Für die Anmeldeunterlagen sowie die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen, schreiben Sie uns eine Mail an info@deconhr.de.

🗓️ Save the Date! 📆 Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen am 15. Mai 2024 in Freiburg!

Das Jahr 2024 ist noch frisch, und wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass das Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen in die nächste Runde geht!
Nach dem überwältigenden Interesse an der ZWK-Gründerveranstaltung vom 11. Mai 2023 und der ausdrücklichen Nachfrage nach fortlaufendem Austausch, laden wir Sie herzlich zum Zeitwertkonto-Anwenderkreistreffen 2024 ein.

📍 Wo? In den Räumlichkeiten der HAUFE-GROUP, Freiburg.

Seien Sie dabei und tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten über Erfahrungen, Best Practices und innovative Ansätze im Bereich Zeitwertkonten aus.
Das Anwenderkreistreffen bietet eine ideale Plattform, um Ihr Wissen zu vertiefen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

📅 Datum: 15. Mai 2024

Weitere Informationen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mehr über Zeitwertkonten zu erfahren und sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Team-DeConHR

💼 #Zeitwertkonto #Anwenderkreistreffen #Networking #DeconHR

L/G Abrechnung DE: Neuer PAP ab April 2024

Die Gesetzliche Änderung des § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c EStG mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411 vom 29.12.2023) wurde mit dem aktuellen BMF Schreiben vom 23.02.2024 [GZ: IV C 5 – S 2361/19/10008 :011 DOK: 2024/0181971] geändert.

Bitte beachten Sie den Hinweis und die notwendigen Anpassungen für die L7G Abrechnung ab 01.04.2024. Zur Korrektur der bereits in 2024durchgeführten Abrechnungen sind Rückrechnungen auf den Januar 2024 zwingend erforderlich.

3429180 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 – Anwendung ab 1. April 2024

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

ZWK, LAZ & SAP BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Wertguthaben

Dies ist eine wichtige Information für alle Kunden, welche eine Betriebsvereinbarung für Zeitwertkonten geregelt und in der L/G Abrechnung umgesetzt haben oder die ZWK Solution von DeConHR nutzen.

Bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen mit dem SAP Standard-Report BEA-Meldungsersteller (RPCBAVD0_OUT) wird im
Datenbaustein DBEN Entgeltdaten ein falsches SV-Fiktivbrutto ausgewiesen und an den SV-Träger gemeldet, sofern im entsprechenden Zeitraum eine Entgeltumwandlung/Einbringung in ein Wertkonto erfolgt ist.

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3381030 – BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Wertguthaben

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Thematik, dann nehmen Sie unter support@deconhr.de mit dem Betreff „ZWK-SV-Fiktivbrutto“ gerne Kontakt zu uns auf.

GKV: Neues TSL-Zertifikat ab 24.02.2024

Durch eine Änderung auf dem GKV-Kommunikationsserver ist das TSL-Serverzertifikat auszutauschen.

Hintergrund ist ein Wechsel des Ausstellers von Zertifikaten im Rahmen der SV-Meldeverfahren. Der Einsatz des neuen Zertifikates ist für den 14.02.2024 vorgesehen.

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis:
3423267 – SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver zum 14.02.2024

Ihr Weg zum neuen TSL-Zertifikat für den GKV-Kommunikationsserver GKV-Kommunikationsserver • GKV-AG

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Update Umsetzung PUEG im SAP – Abrechnungsintegration verfügbar

Das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat gebilligt. Dieses Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Berechnung der Beiträge für die Pflegeversicherung.
Bitte beachten Sie dazu den Übersichtshinweis 3337857:
Am 15.08.2023 wurden von SAP die folgenden Hinweise veröffentlicht:

  • 3346024 – PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung
  • 3359591 – Entgeltnachweis: Anpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Die Auslieferung erfolgt mit dem Patch am 07.09.2023.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückrechnung bis zum 01.07.2023 erforderlich ist.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.

Unpfändbarkeit des geldwerten Vorteils für Entfernungskilometer

Das BAG hat mit Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22) entschieden, dass der geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.

SAP wird die Unpfändbarkeit der Lohnarten /426, /427 und /428 mit Wirkung ab 01.01.2024 im August-Patch ausliefern.

Wenn Sie die Unpfändbarkeit vor diesem Termin berücksichtigen wollen, können Sie den im Hinweis 3349309 beschriebenen Work-Around für die Abrechnungsperioden bis 12/2023 anwenden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.